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Dienstag, 21. Mai 2013
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Kaution

Öffentliche und private Auftraggeber verlangen Sicherheiten. Ohne Abschluss von Bürgschaften kommen viele Geschäfte nicht zustande. Um diese Sicherheiten zu stellen, können Sie den Weg der Bankbürgschaft oder die Hinterlegung von Bargeld wählen. Eine Entlastung der Kreditlinie und zusätzliche Liquidität schafft dagegen der Abschluss einer Kautionsversicherung.

Sparschwein


Gewinnen Sie den nötigen Kreditspielraum für die Finanzierung und Ausweitung Ihrer Geschäfte. Ihre Vorteile:

a) Sie verbessern konsequent Ihre Liquidität.

Beispiel:
Durch die Ablösung von Sicherheitseinbehalten und bestehenden Bankbürgschaften setzen Sie Kapital frei. Das bedeutet zusätzliche Liquidität, die Sie in den Abschluss neuer Kontrakte fließen lassen können.


b) Sie erweitern Ihren Finanzierungsspielraum.

Beispiel:
Bisherige Bankbürgschaften werden auf die eigene Kreditlinie angerechnet. Durch eine Kautionsversicherung entlasten Sie zukünftig Ihre Kreditlinie. Sie schaffen sich die Möglichkeit neuer Kredite – für das Wachstum Ihres Unternehmens.

c) Sie schaffen die Basis für neue Geschäfte.

Beispiel:
Die Ausschreibung von Bauvorhaben, insbesondere bei öffentlich/rechtlichen Auftraggebern, fordert den Abschluss von Bürgschaften. Sie sind Sicherheit dafür, dass Sie nach Zuschlagserteilung des Vertrages diesen auch erfüllen.

Wie Sie sich mit welcher Bürgschaftsform optimal absichern, erläutern wir Ihnen gerne und jederzeit unverbindlich. Oder fordern Sie hier weitere Informationen an.

Mehr über die Vorteile und Besonderheiten einer Kautionsversicherung erfahren Sie auf den folgenden Seiten.
 
Produkte

 

Eine Vordeklaration zur
Kautionsversicherung (3)
finden Sie hier


"Der stetige Wandel ist die einzige Konstante unserer Zeit."

Verdingungsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B) §17 Sicherheitsleistung

1. (1) ...(2) Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Mängelansprüche sicherzustellen. 2.Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann Sicherheit durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden, sofern das Kreditinstitut oder der Kreditversicherer

1. (1) ...(2) Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Mängelansprüche sicherzustellen. 2.Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann Sicherheit durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden, sofern das Kreditinstitut oder der Kreditversicherer
  • in der Europäischen Gemeinschaft oder
  • in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
  • in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassen ist.

3. Der Auftragnehmer hat die Wahl unter den verschiedenen Arten der Sicherheit; er kann eine Sicherheit durch eine andere ersetzen.




 
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