Fachgerechte Lösungen

Die Vertrauensschaden Versicherung

Der Statistik zufolge leben immer mehr Bürger über ihre Verhältnisse. Noch nie wurden so viele Waren und sogar Dienstleistungen über Kredite finanziert. Überschuldung droht, die Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber sinkt – manchmal mit erheblichen finanziellen Schäden für das Unternehmen, z.B. durch Falschbuchungen. Diese Bedrohung erfordert die Absicherung gegen Veruntreuung durch Mitarbeiter. Schutz vor Wirtschaftskriminalität und Begleichung von entstandenen Schäden bietet die Vertrauensschadenversicherung, bzw. VSV Versicherung.
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Liquiditätserhalt
Konsequente Vorsorge
Schutz vor Veruntreuung
Kosteneinsparung
Ihre Vorteile

Wieso sollten Sie sich für eine VSV Versicherung entscheiden?

Eine Vertrauensschadenversicherung ist das geeignete Mittel zur Risikominimierung bei steigender Wirtschaftskriminalität. Sie ist weder an bestimmte Branchen, noch an bestimmte Betriebsgrößen gebunden. Über eine Pauschalversicherung sind Arbeitnehmer gesamt und ohne Namensnennung in den Versicherungsschutz eingebunden. Die Vertrauensschadenversicherung bietet so ein elementares Mittel zur Absicherung der Unternehmensexistenz.
01
Liquiditätserhalt
Effektiver Schutz zum Erhalt der Liquidität im Schadenfall.
02
Kostenminimierung
Durch die Beteiligung an der Rechtsverfolgung und Schadenermittlung.
03
Professionelle Prävention
Prävention durch den Austausch mit Spezialisten im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Das KonTraG schreibt den Schutz des Firmenvermögens vor.
Vorsorge

Luxus oder Notwendigkeit?

Wirtschaftskriminalität ist ein Phänomen, das jedes Unternehmen betrifft. Das zeigt die Auswertung der empirischen Daten. Deutlich wird aber auch, dass die Führungskräfte diese Gefahr nicht oder nur bedingt im eigenen Verantwortungsbereich sehen; hier ist im Großen und Ganzen „alles in Ordnung“.

Konsequenterweise spielt daher für das Management deutscher Unternehmen die Prävention deliktischer Handlungen bis dato kaum eine Rolle. Sie ist für die Mehrzahl immer noch eher unnötiger Luxus denn Notwendigkeit. Das Kind muss immer erst noch in den Brunnen fallen, bevor das Management reagiert; proaktives Handeln ist hier so selten zu finden wie die berühmte Stecknadel im Heuhaufen.

Die Fakten im Einzelnen: Nicht einmal die Hälfte der Unternehmen führt regelmäßige Gefährdungsanalysen durch oder verfügt über ein spezielles Krisen-Management-Team. Etwas besser sieht es bei der Frage nach der Existenz verbindlicher Anweisungen durch die interne Revision bzw. das Management oder dem Vorhandensein verbindlicher Verhaltensrichtlinien wie beispielsweise eine Code of Conduct oder einem Code of Ethics aus, auch wenn ein erheblicher Teil der Unternehmen nicht einmal über diese Standard-Instrumente zur Unterbindung doloser Handlungen verfügt. Vorbildlich sind hier die Banken und Versicherungen, die nahezu komplett über diese Präventivinstrumente verfügen.

Trotz des hohen Anteils interner Mitarbeiter an wirtschaftskriminellen Handlungen hat bislang nicht einmal jedes vierte Unternehmen spezielle Schulungen für die Mitarbeiter zur Prävention deliktischer Handlungen durchgeführt – beim Handel nur jedes siebte und bei den Dienstleistern nur jedes achte Unternehmen. Das Management sieht die eigenen Mitarbeiter also immer noch nicht als Partner bei der Verhinderung doloser Handlungen im eigenen Unternehmen.

Die Studie zeigt, dass bei der Aufdeckung doloser Handlungen im eigenen Unternehmen interne oder externe Hinweise eine große Rolle spielen – seien sie anonym oder persönlich. Ein Blick auf die tatsächlich getroffenen Maßnahmen macht aber deutlich, dass nur wenige Unternehmen diese Meldewege systematisch nutzen. Nicht einmal jedes fünfte Unternehmen verfügt über einen speziell geschulten Beauftragten oder Ombudsmann zur Bekämpfung doloser Handlungen (Energie und Bau: 29 Prozent), auch eine Hotline zur telefonischen Abgabe von Tipps existiert nur bei jedem achten Unternehmen (Energie und Bau: 21 Prozent).

Trotz der ernüchternden Werte bei Art und Anzahl der Präventivmaßnahmen und vor dem Hintergrund der Zahlen über das Dunkelfeld unentdeckter deliktischer Handlungen in Deutschland und in ihrem eigenen Unternehmen glaubt ein Viertel der Führungskräfte, die ergriffenen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung deliktischer Handlungen seien voll und ganz ausreichend. Jedes zehnte Unternehmen räumt mittlerweile ein, die bislang implementierten Präventionsmaßnahmen seien unzureichend.

Gefahren lassen sich eingrenzen

Wir beraten Sie gerne

Kontaktieren Sie uns jederzeit, um Ihre individuellen Fragen zu beantworten. Gerne nehmen wir auch vorab Ihre Vordeklaration  verbindlich entgegen – dieses Dokument ist grundsätzlich Voraussetzung für die Vertragsbeurteilung.
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Andreas Fortmann
info@financesecure.de02863 76 15 0

FAQ

Fragen zu der VSV Versicherung

Wessen und welche Taten sind über eine Vertrauensschadenversicherung abgesichert?
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Generell für jeden Lieferanten oder Dienstleister, der Kunden mit offenen Rechnungen beliefert und durch Zahlungsziele regelmäßig einen Lieferantenkredit einräumt. Je nach Umsatz und Struktur existieren zugeschnittene Vertragsprodukte auf dem Markt.In den Versicherungsschutz können die gesamte Belegschaft oder nur einzelne Bereiche, wie zum Beispiel das Rechnungswesen, aufgenommen werden. Versichert sind:

  • Arbeitnehmer, Angestellte
  • Aushilfen, Praktikanten, Zeitarbeitskräfte
  • Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder (mit maximal 15% Anteilsbesitz).

Abgesichert sind Vermögensschäden aus:

  • Diebstahl, Unterschlagung, Betrug (einschließlich Computerbetrug), Untreue sowie sonstige vorsätzliche Handlungen, die zum • Schadenersatz verpflichten
  • Schäden, die Dritten durch eigene Angestellte zugefügt werden
  • EDV Schäden, die durch Dritte, z.B. Hacker, entstehen.
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Versicherer bei einer VSV Versicherung?
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Die Policen werden nach den individuellen Bedürfnissen gestaltet. Kommt es zum Schadenfall, zahlt der Versicherer:

  • Wenn der Schädiger namentlich ermittelt und dessen Haftung nachgewiesen ist
  • Wenn Strafanzeige gestellt wurde und die Annahme hoch ist, dass der Schaden durch eine Vertrauensperson vorsätzlich verursacht wurde
Welche Gebühren fallen an?
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Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach der jeweiligen Versicherungssumme, der Anzahl der versicherten Personen und der Laufzeit des Vertrages. Durch die Auswahl von Leistungskomponenten und einer Selbstbeteiligung kann die Prämie im Interesse des Versicherungsnehmers beeinflusst werden.