Fortmann financesecure
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Die Entscheidung der IMA (Interministerieller Ausschuss des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit) über den Vertragsabschluss hängt von der Förderungswürdigkeit, der risikomäßigen Vertretbarkeit, den Vertragsbedingungen und haushaltsrechtlichen Einschränkungen ab.
Forderungsabtretung
Die neuen Regelungen zur Abtretung finden sich in den §§ 19, 20 AB und den Ergänzenden Bestimmungen für Forderungsabtretungen (AB (FAB)). Sie gelten mit Veröffentlichung im Internet, die kurzfristig erfolgen wird, für alle neu zu übernehmenden Deckungen und darüber hinaus für bereits übernommene Deckungen, sofern unter diesen noch Abtretungen vorgenommen werden. Diese
Regelungen finden auf alle Forderungsdeckungen, einschließlich revolvierender Einzeldeckungen, APG, APG-light, Finanzkreditdeckungen sowie auf Fabrikationsrisikodeckungen (§ 17 AB) Anwendung.
Quelle: AGA-Report 181
Eine Vordeklaration zur
Exportgarantie finden
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